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Valida Pensions-Portal

Im aktuell vorliegenden Schreiben (z.B. Beitrags- und Leistungsinformation, Leistungsinformation, etc.) haben Sie die schriftlichen Informationen inkl. des Zugangscodes zum neuen Valida Pensions-Portal (nachfolgend kurz „Portal“ genannt) der Valida Pension AG erhalten.

Die Valida Pension AG betreibt das Portal für einen bequemen, übersichtlichen und ständigen Zugriff auf Ihre Kontodaten. Neben zahlreichen Vorteilen für Sie, helfen Sie auch uns dabei, die Umwelt zu schonen (kein Papierausdruck).

Im Portal finden Sie insbesondere folgende Funktionalitäten:

  • Übersichtliche Beitrags- und Leistungsinformation
  • Aktive Information bei Neuerungen durch E-Mail Benachrichtigung
  • Regelmäßige Veranlagungsinformationen
  • Bestätigung Ihrer Arbeitnehmerbeiträge
  • etc.

Das Portal wurde vor dem Start von einem unabhängigen Institut in Bezug auf Web-Sicherheit getestet und freigegeben.

Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie nach geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet.

Die Valida Pension AG betreibt dieses Portal u.a. zum Zweck der Ermöglichung und Abwicklung der angebotenen Serviceleistungen sowie der elektronischen Bereitstellung von Dokumenten im Zuge der Verwaltung Ihrer Pensionskassenzusage.

Verarbeitete Daten:

Damit Sie das Portal nutzen können, ist es notwendig, dass von der Valida Pension AG folgende personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet werden:

  • E-Mail-Adresse
  • Aktivierungsstatus
  • Passwort
  • IP-Adresse

Für die Registrierung im Portal ist es notwendig, dass Sie eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgeben.

Ihre Einwilligung erfolgt freiwillig.

Auswirkungen bei Nichterteilung oder Deaktivierung:

Bei Nichterteilung der Einwilligung bzw. späterer Deaktivierung vom Portal haben Sie selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, unsere Services außerhalb des Portals in Anspruch zu nehmen.

Die personenbezogenen Daten werden im Fall einer Deaktivierung vom Portal gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Widerruf:

Sie können Ihre Zustimmung zu dieser Datenverwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen sowie die Deaktivierung vom Portal jederzeit veranlassen, indem Sie sich an die Kundenbetreuung der Valida Pension AG wenden (Kontaktdaten siehe Menüpunkt „Kontakt“). Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt die Zustellung der Informationen gemäß Pensionskassengesetz (siehe unten Punkt „Informationspflichten der Pensionskasse - Zustimmung zu § 19 (7) Pensionskassengesetz (kurz „PKG“ genannt)“) durch die Valida Pension AG wieder auf postalischem Wege in Schriftform. Ab diesem Zeitpunkt kann das Portal nicht mehr eingesehen werden und die darauf befindlichen Informationen (mit Ausnahme der Infopflichten gemäß § 19 PKG) werden auch nicht standardisiert versandt. Der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand etwaiger Vertragsverhältnisse.

Die im Portal bereitgestellten Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass sie keine rechtliche Empfehlung oder Beratung darstellen. Eine Haftung der Valida Pension AG ist ausgeschlossen.

Die gemäß DSGVO erforderlichen Datenschutzhinweise sind unter folgendem Link abrufbar: Datenschutzinformation

Zustimmungserklärung

Datenschutzinformation

Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte. Der Inhalt und Umfang der Datenverarbeitung richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Produkten und Dienstleistungen.

1.    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: 
Valida Pension AG
Mooslackengasse 12, 1190 Wien, Austria
Telefon: +43 1 316 48 – 0
E-Mail: datenschutz@valida.at 

Datenschutzbeauftragter:
Am Stadtpark 9, 1030 Wien
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rbinternational.com
Telefon: +43 1 71707 - 8603

2.    Welche Daten werden verarbeitet und aus welchen Quellen stammen diese Daten?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen, Ihrem Arbeitgeber oder sonstigen Dritten zulässigerweise erhalten haben. Zu den personenbezogenen Daten können beispielsweise Ihre Personalien (Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtstag und –ort, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, etc.) sowie Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) zählen. Darüber hinaus können darunter auch Daten zur Durchführung von Zahlungen (z.B. Kontoverbindungen) sowie Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung, Informationen aus Ihrem elektronischen Verkehr gegenüber unserem Unternehmen (z.B. Cookies, etc.) oder Verarbeitungsergebnisse, die wir selbst generieren, zählen. 

3.    Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz.

  • zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO):
    • Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art 4 Nr. 2 DSVGO) erfolgt insbesondere zur Erbringung von Leistungen Ihnen gegenüber im Rahmen der Durchführung der zugrundeliegenden Verträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses erforderlichen Tätigkeiten.
    • Die Datenverarbeitung findet zum Zweck der Servicierung sowie der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen statt und richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt bzw der konkreten Serviceleistung.
  • zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs. 1c DSGVO):

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Zweck der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. aus dem Pensionskassengesetz, Betriebspensionsgesetz, etc.) sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben (z.B. der Österreichischen Finanzmarktaufsicht), welchen die Valida Pension AG als österreichische Pensionskasse unterliegt, erforderlich sein.

  • im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs. 1a DSGVO):

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den in der Einwilligungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Sie mit einer Verarbeitung künftig nicht mehr einverstanden sind. 

  • zur Wahrung berechtigter Interessen (Art 6 Abs. 1f DSGVO):

Soweit erforderlich kann im Rahmen von Interessenabwägungen zugunsten unseres Unternehmens oder eines Dritten eine Datenverarbeitung über die eigentliche Erfüllung des Vertrags hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erfolgen. Unter anderem in den folgenden Fällen erfolgt eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen: 
-    Maßnahmen zur Betrugsprävention und -bekämpfung
-    im Rahmen der Rechtsverfolgung

4.    Wer erhält meine Daten?

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (insbesondere IT- sowie etwaige Backoffice-Dienstleister) Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Österreichische Finanzmarktaufsicht, Finanzbehörden, etc.) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.

Im Hinblick auf eine Datenweitergabe an sonstige Dritte möchten wir darauf hinweisen, dass unser Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten nur weitergibt, wenn Sie uns hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben, wir gesetzlich bzw. aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet oder ermächtigt sind oder überwiegende berechtigte Interessen bestehen. Empfänger personenbezogener Daten können in diesem Zusammenhang z.B. Gerichte, Behörden oder sonstige Einrichtungen sein.

5.    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO), dem Pensionkassengesetz (PKG) oder dem Betriebspensionsgesetz (BPG) ergeben können. Zudem sind bei der Speicherdauer die gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre (die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre) betragen können, zu berücksichtigen.

6.    Welche Datenschutzrechte stehen mir zu?

Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Beschwerden können sie an die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien richten.

7.    Bin ich zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, werden wir den Abschluss des Vertrags oder die Ausführung des Auftrags in der Regel ablehnen müssen oder ggf. bestehende Verträge nicht mehr durchführen können. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich für die Vertragserfüllung nicht relevanter bzw. gesetzlich und/oder regulatorisch nicht erforderlicher Daten eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen. 

8.    Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Ein Profiling im Sinne des Art 4 Nr. 4 DSGVO findet nicht statt. 

9.    Werden Cookies verwendet und wird eine Webanalyse durchgeführt?

Cookies
An verschiedenen Stellen unserer Internetseite werden Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Computer des Besuchers der Webseite gespeichert werden und so dessen Wiedererkennung auf anonymisierter Basis ermöglichen Cookies können im Allgemeinen durch entsprechende Browsereinstellungen blockiert, deaktiviert oder gelöscht werden. Informationen hierzu finden Sie im Hilfebereich des von Ihnen benutzten Webbrowsers.

Webanalyse
Das Portal benutzt ein Webanalyse-Tool das eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die Valida Pension AG wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und Ideen für laufende Verbesserungen des Portals zu sammeln. Es handelt sich hierbei nur um statistische Daten. Diese Daten werden nur innerhalb der Valida Pension AG ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Auswertung der über Sie erhobenen Nutzungsdaten in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu den zuvor benannten Zwecken einverstanden.

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Informationspflichten der Pensionskasse - Einwilligung zu § 19 (7)  Pensionskassengesetz (kurz „PKG“ genannt)

In diesem Portal finden Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte unter anderem auch die Informationen der Valida Pension AG, welche Ihnen gemäß § 19 PKG  jährlich oder auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten kann die Valida Pension AG gemäß § 19 (7) PKG nach ausdrücklicher Zustimmung des Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten anstelle der schriftlichen Informationen auch eine gesicherte elektronische Zugriffsmöglichkeit auf diese Informationen ermöglichen.

Folgende Informationen dürfen daher gemäß § 19 (7) PKG nach Einholung dieser Zustimmung des Anwartschafts- und Leistungsberechtigten in diesem Portal (anstelle einer schriftlichen Information auf dem Postwege) zur Verfügung gestellt werden:

Für Anwartschaftsberechtigte:

  • Ihre jährliche Beitrags- und Leistungsinformation (auch aus Vorjahren) (§ 19 (3) PKG)

Für Leistungsberechtigte:

  • Ihre jährliche Leistungsinformation (§ 19 Abs 4 PKG), auch aus Vorjahren.
  • Information über relevante Änderungen Ihrer Pensionskassenzusage (§ 19 (2) PKG)
  • Bei Eintritt des Leistungsfalles Informationen über den erworbenen Anspruch sowie über die Zahlungsmodalitäten (§ 19 (5) PKG)
  • Auf Verlangen eine schematische Darstellung über die Ursachen und Ergebnisquellen einer Veränderung der Pensionsleistung (§ 19 (5b) PKG)

Für Anwartschaftsberechtigte und Leistungsberechtigte:

  • Auf Verlangen Informationen für jene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, in der Ihre Pensionszusage verwaltet wird (§ 19 (5a PKG)

Voraussetzung für die elektronische Zugriffsmöglichkeit auf die Informationen gemäß § 19 (7) PKG anstelle der Übermittlung der schriftlichen Informationen auf dem Postwege ist einerseits Ihre Registrierung im Portal inkl. der Einwilligung betreffend die oben angeführten Datennutzungen und andererseits Ihre ausdrückliche Zustimmung hinsichtlich der elektronischen Zugriffsmöglichkeit.

Diese Zustimmung erfolgt freiwillig.

Auswirkungen bei Nichterteilung:

Bei Nichterteilung der Einwilligung kann eine Nutzung des Portals nicht erfolgen und Sie erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen gem. § 19 PKG weiterhin schriftlich auf dem Postwege. Sie haben selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, unsere Services außerhalb des Portals in Anspruch zu nehmen. 

Widerruf:

Sie können Ihre Zustimmung zur gesicherten elektronischen Zugriffsmöglichkeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies bedeutet gleichzeitig eine Deaktivierung vom Portal. Die Deaktivierung vom Portal in Verbindung mit dem Widerruf des Erhalts der schriftlichen Informationen über das Portal können Sie mittels Kontaktaufnahme mit der Kundenbetreuung der Valida Pension AG jederzeit durchführen.

Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs und der damit verbundenen Deaktivierung vom Portal erfolgt der Versand Ihrer Unterlagen wieder auf postalischem Wege in Schriftform.

Wir ersuchen um Verständnis, dass Registrierungen und Deaktivierungen, die mit dem Produktionsvorgang der schriftlichen Informationen gem. § 19 PKG einhergehen, erst bei der nächsten Aussendung berücksichtigt werden können.

Der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Fortbestand etwaiger Vertragsverhältnisse.

Zustimmung und Aktivierung

Ich habe die schriftlichen Informationen zum Online-Portal der Valida Pension AG erhalten, den Inhalt zur Kenntnis genommen, willige in die oben beschriebenen Datennutzungen ein und stimme der gesicherten elektronischen Zugriffsmöglichkeit auf Informationen (anstelle der schriftlichen Informationen) der Valida Pension AG gemäß § 19 (7) Pensionskassengesetz  zu

Zustimmungserklärung

Zustimmungserklärung

Informationspflichten gemäß Pensionskassengesetz
§ 19
(2) … Sofern sie davon betroffen sind, haben …die Pensionskasse die Leistungsberechtigten über jede spätere Änderung des Pensionskassenvertrages zu informieren. Die Pensionskassen und der Arbeitgeber haben den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auf deren Verlangen unverzüglich eine Kopie der die jeweilige Zusage betreffenden Teile des Pensionskassenvertrages in Papierform auszufolgen.
(3) Die Pensionskasse hat die Anwartschaftsberechtigten jährlich zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres schriftlich in angemessener Form über die Beitrags- und Kapitalentwicklung, die einbehaltenen Verwaltungskosten sowie über die erworbenen Ansprüche ihrer Pensionskassenzusage zu informieren. Diese Information hat auch eine Prognose über die voraussichtliche Höhe der Versorgungsleistungen zu enthalten. Weiters hat die Pensionskasse die Anwartschaftsberechtigten über die Veranlagung und Performance der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft sowie über alle weiteren für die Erfüllbarkeit der Pensionszusage relevanten Daten zu informieren, sofern es sich bei der zugrunde liegenden Pensionskassenzusage nicht um eine leistungsorientierte Zusage mit unbeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers handelt.
(4) Die Pensionskasse hat die Leistungsberechtigten jährlich zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres schriftlich in angemessener Form über die Kapitalentwicklung und die einbehaltenen Verwaltungskosten zu informieren. Weiters hat die Pensionskasse die Leistungsberechtigten über die Veranlagung und Performance der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft sowie über alle weiteren für die Erfüllbarkeit der Pensionszusage relevanten Daten zu informieren, sofern es sich bei der zugrunde liegenden Pensionskassenzusage nicht um eine leistungsorientierte Zusage mit unbeschränkter Nachschusspflicht des Arbeitgebers handelt. Zusätzlich sind die Leistungsberechtigten bei jeder Änderung der Pensionsleistungen zu informieren.
(5) Die Pensionskasse hat jeden Leistungsberechtigten bei Eintritt des Leistungsfalles über den erworbenen Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsleistung sowie über die Zahlungsmodalitäten der Pension schriftlich zu informieren.
(5a) Die Pensionskasse hat den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten auf deren Verlangen für jene VRG, Sub-VG oder Sicherheits-VRG, in der die Pensionskassenzusage verwaltet wird, binnen angemessener Frist in Papierform für höchstens die letzten drei Geschäftsjahre 

  1. eine Kennzahl für die Gesamtkostenquote in der Form, dass alle Kosten, die durch die Pensionskasse oder Dritte dem der VRG zugeordneten Vermögen angelastet werden, als Prozentsatz bezogen auf das der VRG zugeordnete Vermögen zu berechnen sind, und
  2. einen repräsentativen Performancevergleich

anzugeben.
(5b) ) Die Pensionskasse hat die Leistungsberechtigten bei einer Veränderung der Pensionsleistung auf deren Verlangen binnen angemessener Frist in Papierform in einer schematischen Darstellung über die einzelnen Ursachen und Ergebnisquellen zu informieren.

§ 19 (7) Pensionskassengesetz

Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten kann nach ausdrücklicher Zustimmung des Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten anstelle der schriftlichen Information gemäß Abs. 2 bis 5b auch eine gesicherte elektronische Zugriffsmöglichkeit auf diese Information bei der Pensionskasse ermöglicht werden. Informationen gemäß Abs. 2, 5a und 5b können nach Zustimmung des Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger gemäß § 16 Abs. 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG 2007), BGBl. I Nr. 60/2007, zur Verfügung gestellt werden.

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E-Mail-Versand bei eingehenden persönlichen Nachrichten

Befinden sich persönliche Nachrichten (wie z.B. Ihre jährliche (Beitrags- und) Leistungsinformation, die Bestätigung Ihrer Arbeitnehmerbeiträge oder das Schreiben zur Zuerkennung Ihrer Betriebspension) für Sie im Portal, werden Sie per E-Mail automatisch darüber informiert.

Mit Ihrer Einwilligung erhalten Sie auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung, wenn neue persönliche Nachrichten für Sie im Portal zur Verfügung stehen.

Ihre Einwilligung erfolgt freiwillig.

Bei Nichterteilung der Einwilligung bzw. späterer Deaktivierung vom Portal haben Sie selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, unsere Services außerhalb des Portals in Anspruch zu nehmen.

E-Mail-Versand bei eingehenden allgemeinen Nachrichten

Befinden sich allgemeine Nachrichten (wie z.B. Ihr vierteljährlicher Veranlagungsreport, der Prämienantrag für Ihre Arbeitnehmerbeiträge sowie weitere für Sie relevante Informationen zu Ihrem Pensionskassenmodell) für Sie im Portal, dann werden Sie per E-Mail automatisch darüber informiert.

Mit Ihrer Einwilligung erhalten Sie auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung, wenn neue allgemeine Nachrichten für Sie im Portal zur Verfügung stehen.

Ihre Einwilligung erfolgt freiwillig.

Widerruf:

Der Widerruf kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hinsichtlich des Erhalts von E-Mail-Benachrichtigungen für allgemeine Nachrichten direkt im Portal unter „Profil und Einstellungen -> Einstellungen“ widerrufen werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Erhalt zukünftiger Benachrichtigungen auch über das jeweilige Benachrichtigungs- E-Mail zu deaktivieren. Eine Übermittlung Ihrer E-Mail Adresse an Dritte erfolgt nicht.

Brauchen Sie Hilfe oder Infos ?

Infos & Hilfe

  • Fragen zum Portal
  • Vorsorge-Lexikon
  • Fragen zur Betriebspension
  • Aktuelle Werte

Fragen zum Portal

Wie aktiviere ich meinen Portal-Zugang?

Die Aktivierung Ihres Portal-Zugangs erfolgt unter der Angabe Ihrer Valida-Kundennummer und des Initialpassworts. Diese Zugangsdaten haben wir Ihnen mit Ihren persönlichen Dokumenten (z.B. Beitrags- und Leistungsinformation, Leistungsinformation oder Zuerkennungsschreiben) zugesandt:

Im Zuge der Aktivierung vergeben Sie bitte Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort), mit denen Sie sich nach erfolgreicher Aktivierung auf unserem Pensions-Portal anmelden können.

Hier gelangen Sie zur Aktivierung: pensionsportal.valida.at/aktivierung

Welches Initialpasswort ist das richtige?

Aufgrund unserer Systemumstellung sind wir leider aus technischen Gründen dazu angewiesen, Ihnen auf Dokumenten in Ihrer Anwartschaftsberechtigen-Phase und Ihrer Leistungsbezugs-Phase jeweils eigene Inititalpasswörter zuzusenden. Bitte aktivieren Sie Ihren Portal-Zugang mit dem Initialpasswort auf dem Ihnen zuletzt zugesandten Dokument. Sollten Sie nicht mehr im Besitz Ihrer physischen Dokumente sein, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten), die Ihnen gerne erneut ein Dokument mit Ihren gültigen Zugangsdaten zusendet.

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Bitte verwenden Sie hierfür den Link "Passwort vergessen?".

Wie aktualisiere ich meine Bankverbindung?

Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung, damit wir Ihnen das für Ihre Zwecke richtige Formular zukommen lassen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten).

Warum wird meine neue Adresse nicht übernommen?

Wenn Ihr Arbeitgeber im Zuge der Datenmeldung Ihre Adressdaten an uns meldet und dieser eine alte Adresse verwendet, kann dies dazu führen, dass Ihre Adresse durch die Datenmeldung des Arbeitgebers überschrieben wird. Geben Sie daher bitte auch Ihrem Arbeitgeber Ihre aktuelle Adresse bekannt.

Wozu wird der Bestätigungslink bei einer Adressänderung versendet?

Dieser Link dient zum Schutz Ihrer Anfrage und gewährleistet uns die Echtheit Ihres Anliegens. Beim Absenden Ihres Anliegens wird Ihnen dieser Link an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet.

Bitte vergessen Sie nicht, den Bestätigungslink binnen 24 Stunden auszuführen. Ist der Link abgelaufen, so senden Sie uns bitte Ihr Anliegen erneut.

Wo kann ich die Einstellungen zur E-Mail-Benachrichtigung für "Allgemeine Informationen" ändern?

Möchten Sie zukünftig keine/eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten, wenn "Allgemeine Informationen" für Sie im Portal hochgeladen werden, so können Sie die Einstellungen im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Dieses können Sie im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern. Nach Betätigung des Buttons "Speichern" ist Ihr neues Passwort sofort gültig.

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

Diese können Sie im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern. Bitte vergessen Sie nicht, den Bestätigungslink, welcher an die neu hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, binnen 24 Stunden auszuführen.

Ist der Link abgelaufen, so senden Sie uns bitte Ihr Anliegen erneut.

Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie auch ein Informations-E-Mail betreffend der Änderung der E-Mail-Adresse an Ihre bisher hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.

Wie deaktiviere ich meinen Portal-Zugang?

Für eine Deaktivierung Ihres Portal-Zugangs wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten).

Vorsorge-Lexikon

Fachbegriffe, mit denen Sie nicht vertraut sind, erklären wir Ihnen hier:

Bitte klicken Sie auf nachfolgenden Link: Vorsorge-Lexikon

Fragen zur Betriebspension

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Ihrer Betriebspension finden Sie hier:

Bitte klicken Sie auf nachfolgenden Link: Fragen zur Betriebspension

Aktuelle Werte

Staatliche Prämie für das 1.000-Euro-Prämienmodell

Um Ihre spätere Pension zu erhöhen, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen freiwillig eigene Beiträge zu leisten. Bei Inanspruchnahme des 1.000-Euro-Prämienmodells gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie bis zu EUR 1.000,- jährlich in die Pensionskasse einzahlen und dafür die staatliche Prämie lukrieren. Die Pension aus den prämienbegünstigten Beiträgen ist zu 100 % steuerfrei.

Sie haben noch keinen Prämienantrag gestellt? Dann können Sie dies jederzeit nachholen! Den Prämienantrag finden Sie unter „Services & Downloads“ auf www.valida.at

Prämie gemäß § 108a EStG: 4,25 % (Stand 2019)

Abfindungsgrenze

Sollte Ihr Guthaben unter der Abfindungsgrenze liegen, so können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Die Abfindungsgrenze beträgt für das Jahr 2019 EUR 12.600,-.

Gemäß Gesetz sieht eine Pensionskassenvorsorge regelmäßige Pensionszahlungen vor. Daher ist in Fällen, in denen Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze liegt, nur eine laufende Pensionszahlung möglich.

Geringfügigkeitsgrenze

Bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze entfällt die Beitragspflicht zur österreichischen Sozialversicherung.

Stand 2019: monatlich EUR 446,81

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) stellt eine monatliche Einkommensschwelle dar, oberhalb derer das Einkommen zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt.

Stand 2019: monatlich EUR 5.220,00

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E-Mail-Adresse eingeben

Bitte bestätigen Sie Ihre Aktivierung.

Sie erhalten in Kürze ein E-Mail zur Bestätigung Ihrer Aktivierung auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte klicken Sie dazu auf den Bestätigungslink in der E-Mail um Ihre Aktivierung abzuschließen und sich am Valida Pensions-Portal anzumelden. Der Bestätigungslink ist 24 Stunden lang gültig.
Hinweis: Bitte überprüfen Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Achtung: Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ist für die zukünftigen Anmeldungen am Pensions-Portal auch Ihr Benutzername.

Bitte ändern Sie Ihr Passwort

Wählen Sie mindestens 8 Zeichen, verwenden Sie Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen. Oder wählen Sie mindestens 16 Zeichen und verwenden Sie Groß- und Kleinschreibung und Zahlen.
  • Impressum

Hinweis zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies

Auf dem Pensions-Portal der Valida Pension AG kann Software zur anonymisierten Analyse der Benutzung der Webseite zum Einsatz kommen. Diese Informationen werden benutzt, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und Ideen für laufende Verbesserungen des Portals zu sammeln.

In diesem Zusammenhang kommen auch so genannte Cookies zum Einsatz. Cookies sind Textdateien, die auf dem Computer des Besuchers der Webseite gespeichert werden und so die Wiedererkennung eines Besuchers auf anonymer Basis ermöglichen. Cookies können im Allgemeinen durch entsprechende Browsereinstellungen blockiert, deaktiviert oder gelöscht werden. Informationen hierzu finden Sie im Hilfebereich des von Ihnen benutzten Webbrowsers.

Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der oben beschriebenen Vorgangsweise zur Analyse der Benutzung dieser Webseite zu.

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