Konto-Aktivierung
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Fragen zum Portal
Die Aktivierung Ihres Portal-Zugangs erfolgt unter der Angabe Ihrer Valida-Kundennummer und des Initialpassworts. Diese Zugangsdaten haben wir Ihnen mit Ihren persönlichen Dokumenten (z.B. Beitrags- und Leistungsinformation, Leistungsinformation oder Zuerkennungsschreiben) zugesandt:
Im Zuge der Aktivierung vergeben Sie bitte Ihre persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort), mit denen Sie sich nach erfolgreicher Aktivierung auf unserem Pensions-Portal anmelden können.
Hier gelangen Sie zur Aktivierung: pensionsportal.valida.at/aktivierung
Aufgrund unserer Systemumstellung sind wir leider aus technischen Gründen dazu angewiesen, Ihnen auf Dokumenten in Ihrer Anwartschaftsberechtigen-Phase und Ihrer Leistungsbezugs-Phase jeweils eigene Inititalpasswörter zuzusenden. Bitte aktivieren Sie Ihren Portal-Zugang mit dem Initialpasswort auf dem Ihnen zuletzt zugesandten Dokument. Sollten Sie nicht mehr im Besitz Ihrer physischen Dokumente sein, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten), die Ihnen gerne erneut ein Dokument mit Ihren gültigen Zugangsdaten zusendet.
Bitte verwenden Sie hierfür den Link "Passwort vergessen?".
Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung, damit wir Ihnen das für Ihre Zwecke richtige Formular zukommen lassen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten).
Wenn Ihr Arbeitgeber im Zuge der Datenmeldung Ihre Adressdaten an uns meldet und dieser eine alte Adresse verwendet, kann dies dazu führen, dass Ihre Adresse durch die Datenmeldung des Arbeitgebers überschrieben wird. Geben Sie daher bitte auch Ihrem Arbeitgeber Ihre aktuelle Adresse bekannt.
Dieser Link dient zum Schutz Ihrer Anfrage und gewährleistet uns die Echtheit Ihres Anliegens. Beim Absenden Ihres Anliegens wird Ihnen dieser Link an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet.
Bitte vergessen Sie nicht, den Bestätigungslink binnen 24 Stunden auszuführen. Ist der Link abgelaufen, so senden Sie uns bitte Ihr Anliegen erneut.
Möchten Sie zukünftig keine/eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten, wenn "Allgemeine Informationen" für Sie im Portal hochgeladen werden, so können Sie die Einstellungen im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern.
Dieses können Sie im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern. Nach Betätigung des Buttons "Speichern" ist Ihr neues Passwort sofort gültig.
Diese können Sie im Menüpunkt "Profil & Einstellungen" unter dem Punkt "Einstellungen" ändern. Bitte vergessen Sie nicht, den Bestätigungslink, welcher an die neu hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, binnen 24 Stunden auszuführen.
Ist der Link abgelaufen, so senden Sie uns bitte Ihr Anliegen erneut.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie auch ein Informations-E-Mail betreffend der Änderung der E-Mail-Adresse an Ihre bisher hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
Für eine Deaktivierung Ihres Portal-Zugangs wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung (Kontaktdaten).
Vorsorge-Lexikon
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Fragen zur Betriebspension
Bitte klicken Sie auf nachfolgenden Link: Fragen zur Betriebspension
Aktuelle Werte
Um Ihre spätere Pension zu erhöhen, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen freiwillig eigene Beiträge zu leisten. Bei Inanspruchnahme des 1.000-Euro-Prämienmodells gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie bis zu EUR 1.000,- jährlich in die Pensionskasse einzahlen und dafür die staatliche Prämie lukrieren. Die Pension aus den prämienbegünstigten Beiträgen ist zu 100 % steuerfrei.
Sie haben noch keinen Prämienantrag gestellt? Dann können Sie dies jederzeit nachholen! Den Prämienantrag finden Sie unter „Services & Downloads“ auf www.valida.at
Prämie gemäß § 108a EStG: 4,25 % (Stand 2019)
Sollte Ihr Guthaben unter der Abfindungsgrenze liegen, so können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Die Abfindungsgrenze beträgt für das Jahr 2019 EUR 12.600,-.
Gemäß Gesetz sieht eine Pensionskassenvorsorge regelmäßige Pensionszahlungen vor. Daher ist in Fällen, in denen Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze liegt, nur eine laufende Pensionszahlung möglich.
Bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze entfällt die Beitragspflicht zur österreichischen Sozialversicherung.
Stand 2019: monatlich EUR 446,81
Die Höchstbeitragsgrundlage (HBG) stellt eine monatliche Einkommensschwelle dar, oberhalb derer das Einkommen zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt.
Stand 2019: monatlich EUR 5.220,00
Bitte bestätigen Sie Ihre Aktivierung.
Hinweis: Bitte überprüfen Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
Achtung: Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ist für die zukünftigen Anmeldungen am Pensions-Portal auch Ihr Benutzername.